Grundsätzlich sind alle von mir erbrachten Leistungen selbst zu zahlen. Als Privatpraxis für Physiotherapie können bei mir keine gesetzlichen Kassenleistungen in Anspruch genommen werden.

 

 

Für eine Erstattung gibt es vier Möglichkeiten:

 

 

1. Rezept + private Krankenversicherung

 

 Vereinbaren Sie per E-mail, online auf meiner Website oder telefonisch zu den Sprechzeiten einen Termin zur Erst-beratung bzw. -befundung. Danach erhalten Sie Termine für weitere Behandlungen. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, können diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und bekommen diese je nach Vertrag teils oder voll erstattet.

 

2. kein Rezept + private Krankenversicherung

 

Wenn Ihre private Kankenversicherung (PKV) die Leistungen eines Heilpraktikers für Physiotherapie erstattet, dann brauchen Sie kein Rezept und können per E-Mail, online auf meiner Webseite oder telefonisch einen Termin zur Erst-beratung bzw. -befundung vereinbaren. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, können diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und bekommen diese je nach Vertrag teils oder voll erstattet.

 

3. kein Rezept + private Zusatzversicherung

 

Wenn Ihre private Zusatzversicherung die Leistungen eines Heilpraktikers für Physiotherapie erstattet, dann brauchen Sie kein Rezept und können per E-Mail, online auf meiner Webseite oder telefonisch einen Termin zur Erst-beratung bzw. -befundung vereinbaren. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, können diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und bekommen diese je nach Vertrag teils oder voll erstattet.

 

4. Steuerrückzahlung

 

Am Ende jeden Jahres haben Sie die Möglichkeit, selbst gezahlte Physiotherapieleistungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.